WDR Beitrag über Spenderkinder, Dauer 43:45. Das besondere an diesem Beitrag ist, dass auch die Eltern zu Wort kommen:
Ausschnitt aus http://oe1.orf.at/artikel/330677: „Die rechtliche Lage in Österreich ist anders als in Deutschland: Bevor Männer ihren Samen spenden, müssen sie zustimmen, dass die Samenbank die Daten des Spenders an seine Kinder weitergeben darf. Österreichische Samenspender müssen vor der Spende zum einen ihr Einverständnis erklären, dass ihr Samen in der medizinischen Fortpflanzung eingesetzt wird, zum anderen müssen sie der Auskunftspflicht der Samenbank gegenüber gezeugten Kinder zustimmen. Hat ein anonym gezeugtes Kind sein 15. Lebensjahr erreicht, dann hat es automatisch Anspruch darauf zu erfahren, wie der Name des biologischen Vaters lautet. Während in Deutschland das sogenannte „Gewebegesetz“ gilt, nach dem Samenspender die Unterlagen zu ihrer Spende 30 Jahre lang aufbewahren müssen, werden Daten der Samenspende in Österreich von der jeweiligen Spenderanstalt aufbewahrt. Archiviert werden neben dem Namen auch Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Vor- und Zuname der Eltern und Zeitpunkt der Samenspende.“
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